Ihr persönlicher Termin ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei uns möglich.
| 040 - 68 91 46 82 | ||
Schonen Sie Ihren Geldbeutel und kommen Sie rechtzeitig ...
Natürlich ist es nicht ganz einfach, die genauen Gebühren am Anfang eines familienrechtlichen Verfahrens zu bestimmen, gleichwohl werden Ihnen sicherlich folgende Richtwerte weiterhelfen:
Eine Erstberatung kostet bei uns 150 Euro inkl. Mehrwertsteuer, egal wie lange sie dauert und wie viele Fragen Sie haben. Eine oder mehrere Nachfragen ein paar Tage später sind inklusive. Im Ergebnis also ein Erstberatungs-All-Inclusive-Paket.
Nun zu den gerichtlichen Gebühren:
Für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens kommt Prozesskostenhilfe dann in Betracht, wenn Sie entweder über wenig Einkommen verfügen oder über ein normales Einkommen, dies jedoch geschmälert wird durch hohe monatliche Kreditraten. Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen in einer Erstberatung. Für Sozialhilfeempfänger sowie Hartz IV-Empfänger bieten wir natürlich Sonderpreise an.
Nun zu den ungefähren Kosten eines Scheidungsverfahrens:
Wir geben Ihnen einmal hier drei Beispiele, an denen Sie erkennen können, wie teuer in etwa Ihr Scheidungsverfahren ist. Wir könnten hier, wie es viele Kollegen machen, nun versuchen, Ihnen die genauen Berechnungen anhand der Gegenstandswerte zu erläutern. Davon sehen wir aber ab, weil es für Sie schlichtweg keinen Sinn macht. Sie interessiert der Endpreis und den stellen wir Ihnen nun dar:
1. Mann und Frau verdienen zusammen zweitausend Euro im Monat netto, der Rentenausgleich wird durchgeführt. Ein Scheidungsverfahren kostet 1.140 Euro Rechtsanwaltsgebühren inkl. Mehrwertsteuer, sowie für jeden der Partner 151 Euro Gerichtskosten, mithin belaufen sich die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens auf 1.442 Euro. Dies kann ein Ehepartner alleine bezahlen, man kann sich die Kosten aber auch teilen.
2. Mann und Frau verdienen zusammen dreitausend Euro netto, der Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Rechtsanwaltsgebühren inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer belaufen sich auf 1.470 Euro, sowie für jeden Partner 196 Euro Gerichtskosten, mithin ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 1.862 Euro. Auch diese Kosten können natürlich geteilt werden.
3. Ein teures Beispiel: Mann und Frau verdienen zusammen netto 7.000 Euro. Der Rentenausgleich wird durchgeführt. Die Kosten des Rechtsanwalts für das gesamte Verfahren inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer belaufen sich auf 1.950 Euro, sowie für jeden der Partner 288 Euro Gerichtskosten, mithin ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2.526 Euro.
An diesen Beispielen sehen Sie, dass ein Scheidungsverfahren natürlich Geld kostet, um gigantische Kosten, wie mitunter von Arbeitskollegen zu hören ist, handelt es sich hierbei aber jedoch nicht. Wenn Sie sich allerdings noch über die Garderobe, den Hund, das Auto, etc. streiten, wird das Scheidungsverfahren selbstverständlich teurer. Wie viel teurer wird dann tatsächlich so kompliziert, dass wir dies hier allgemein nicht darstellen können. Hier müssen Sie sich schlichtweg im Zuge einer Erstberatung informieren